1.1 Das Schießen findet grundsätzlich an den offiziellen Trainingszeiten statt.
Beim Schießen außerhalb der Trainingszeiten ist § 8 zu beachten.
1.2 Kinder und Jugendliche können nach Eignungsüberprüfung am allgemeinen
Vereinstraining teilnehmen, benötigen eine schriftliche Erlaubnis eines
Erziehungsberechtigten.
1.3 Eine gültige Haftpflichtversicherung ist für jeden Schützen Voraussetzung und auf
Verlangen nachzuweisen.
2.1 Auf der Vereinsanlage (Schießbahnen und Parcours) darf nur mit folgenden
Bogenarten geschossen werden:
Langbogen (LB), Primitivbogen (PB), Reiterbogen (RB), Recurvebogen (TRB + BHR)
2.2 Das Schießen mit Compoundbogen, Armbrust und sonstigen Geräten ist
auf dem Vereinsgelände nicht gestattet.
3.1 Die Benutzung der Bogenanlage ohne Aufsichts- oder Begleitperson muss
eigenverantwortlich vertreten werden (Unfallverhütung).
3.2 Es darf nur geschossen werden, wenn sich deutlich erkennbar in Schussrichtung
niemand mehr im Gefahrenbereich vor, seitlich oder hinter dem Ziel aufhält.
3.3 Es darf nicht senkrecht in die Luft geschossen werden.
3.4 Bei jedem Ausziehen des Bogens darf dieser nur so hochgehalten werden, dass
auch ein sich unbeabsichtigt lösender Pfeil nicht über den Gefahrenbereich
hinaus (freies Gelände bzw. Pfeilfang wie Netz, Wall, Gegenhang, usw.) fliegen
kann.
3.5 Grundsätzlich muss der Bogen immer so ausgerichtet sein, dass niemand durch
einen sich unbeabsichtigt lösenden Pfeil gefährdet bzw. verletzt werden kann.
3.6 Bei Störungen im Schießbetrieb ist das Schießen solange einzustellen, bis die
Störung beseitigt ist und entsprechende Absprache erfolgt ist.
3.7 In Höhe der Schusslinie der Schießbahnen sind Hinweistafeln angebracht. Werden Pfeile gezogen,
sind die betreffenden Tafeln auf “rot” zu drehen.
Solange eine Tafel “rot” ist, befinden sich Personen im Schießbereich. Es ist in dieser Zeit nicht zu schießen.
3.8 Jeder Schütze ist für seinen Schuss selbst verantwortlich.
3.9 Bei Einbruch der Dämmerung ist das Schießen einzustellen,
es herrscht ein Nachtschießverbot auf der gesamten Anlage (davon ausgenommen sind Vereinsveranstaltungen).
4.1 Auf dem Vereinsgelände darf in Anlehnung an die waldgesetzlichen
Bestimmungen nicht geraucht werden.
4.2 An der Schießlinie der Schießbahnen und auf dem Parcours herrscht absolutes Rauchverbot.
4.3 Verstöße gegen die o. a. Vorschriften, insbesondere gegen die gesetzlichen
Bestimmungen (Waldgefährdung durch Feuer), hat jeder eigenverantwortlich
gegenüber den zuständigen Behörden und Ihrem Vollzugsdienst zu vertreten.
4.4 Ein relevanter Auszug aus dem aktuellen Landeswaldgesetz hängt im Vereinsheim
und im Schaukasten aus.
6.1 Vor Betreten des 3D-Parcours ist sicherzustellen, dass die Parcours-Hinweistafel
geöffnet wird, um zu signalisieren, dass der Parcours belegt ist.
6.2 Ist der Parcours belegt, müssen sich Neuankömmlinge durch Signal bemerkbar machen.
7.1 Veränderungen im Bereich der Schießbahnen und des Parcours sind grundsätzlich nicht gestattet.
7.2 Eventuell notwendige Änderungen werden nur gemäß Absprache mit der Vorstandschaft vorgenommen.
8.1 Es dürfen nur solche Schützen außerhalb der Trainingszeiten schießen, die
a) die Einweisung in Schießbahnen und Parcours nachgewiesen haben und
b) seitens der Vorstandschaft die „Freigabe“ erhielten.
8.2 Bei Jugendlichen muss zudem die schriftliche Genehmigung zumindest eines
Erziehungsberechtigten vorliegen.
8.3 Kinder und Jugendliche dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
oder einer von dieser autorisierten erwachsenen Person schießen.
8.4 Vor dem Schießen hat sich jeder Schütze unter dem entsprechenden Datum, leserlich, mit
Namen, Vorname und Uhrzeit (Beginn und Schießende) in das Schießbuch einzutragen.
Dieses ist im Briefkasten an der Vereinshütte hinterlegt.
9.1 Gastschützen dürfen nur in Begleitung einer autorisierten Person schießen.
9.2 Das im Briefkasten beim Schießbuch hinterlegte „Datenblatt Gastschütze“ mit der
Vereinbarung „Leihgabe Bogen-Sportgerät“ (auf Rückseite)“ ist vor dem Schießen
auszufüllen und zu unterschreiben.
10.1 Interessenten am Bogenschießen (Neueinsteiger) ist dreimal ein Schießen
in Begleitung einer autorisierten Person zu gestatten. Danach besteht die Möglichkeit
Mitgliedschaft im Verein zu beantragen.
10.2 Das entsprechende .Datenblatt Probe-Schnupperschütze” ist komplett auszufüllen und zu unterschreiben.
11.1 Personen, die gegen diese Schießordnung, insbesondere Ziffern 03, 04 und 05,
verstoßen, ist das Weiterschießen sofort zu untersagen, sie sind gegebenenfalls des Geländes zu
verweisen.
Sie dürfen erst wieder schießen, wenn der Sachverhalt mit bzw. in der Vorstandschaft geklärt wurde..
11.2 Personen, die in leichtfertigender Weise andere gefährden, sind vom Schießen
auszuschließen und vom Bogenplatz zu verweisen.
11.3 Personen, die durch ihr Verhalten den reibungslosen und sicheren Ablauf einer Veranstaltung stören oder zu stören
versuchen, können vom Gelände verwiesen werden.
11.4 Grobe Verstöße gegen diese Ordnung sind unverzüglich dem Vorstand mitzuteilen und,
erforderlichenfalls, schriftlich nachzureichen.
11.5 Das Nichtbeachten dieser Ordnung i. V. m. der Vereinssatzung kann zum Ausschluss aus dem Verein
führen.
Auf § 2.3.2 der Vereinssatzung wird verwiesen.
12.1 Diese Schießordnung wurde in der Mitgliederversammlung am 07.03.2020 beschlossen
und tritt nach § 4.4 der Vereinssatzung mit der Bekanntgabe in Kraft.